Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) weist in einer eigenen umfangreichen Information auf steuerliche Maßnahmen im Zusammenhang mit den Hochwasserkatastrophen der vergangenen Monate hin. Diese Information umfasst folgende Themenbereiche (ausgewählte Eckpunkte):
- Verlängerung von Fristen
- Anträge zur Erleichterung bei Steuerzahlungen. Möglich ist ein
- Antrag auf Stundung oder Ratenzahlungen,
- Antrag auf Neuverteilung der Ratenzahlung,
- Antrag von der Geltendmachung von Terminverlusten abzusehen,
- Antrag auf Herabsetzung bzw. Nicht-Festsetzung von Säumniszuschlägen und
- Antrag auf Nicht-Festsetzung von Verspätungszuschlägen.
- Herabsetzung von Vorauszahlungen der Einkommensteuer
- Steuerfreiheit von Zahlungen aus dem Katastrophenfonds und freiwilligen Zuwendungen Dritter
- Zuwendungen und Spenden zur Beseitigung von Katastrophenschäden
- Allgemeine ertragsteuerliche Begünstigungen
- Außergewöhnliche Belastungen in Zusammenhang mit Hochwasserschäden.
Umfangreiche Info, wie Kosten für- die Beseitigung der unmittelbaren Katastrophenfolgen,
- die Reparatur und Sanierung durch die Katastrophe beschädigter, aber weiter nutzbarer Vermögensgegenstände, und
- die Ersatzbeschaffung durch die Katastrophe zerstörter Vermögensgegenstände
als außergewöhnliche Belastungen steuerlich abzugsfähig sein können.
- Freibetragsbescheide
- Befreiung von Gebühren und Bundesverwaltungsabgaben
- Abstandnahme von Festsetzung der Grundsteuer
Die gesamte Info ist auf https://findok.bmf.gv.at/ unter „Information des BMF über steuerliche Maßnahmen im Zusammenhang mit den aktuellen Hochwasserkatastrophen“ nachzulesen. Das BMF weist darauf hin, dass die Beurteilung des konkreten Sachverhaltes der zuständigen Abgabenbehörde obliegt.
Stand: 27. November 2023