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Steuern: Welche steuerlichen Maßnahmen gibt es für Betroffene von Katastrophenschäden?

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Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) weist in einer eigenen umfangreichen Information auf steuerliche Maßnahmen im Zusammenhang mit den Hochwasserkatastrophen der vergangenen Monate hin. Diese Information umfasst folgende Themenbereiche (ausgewählte Eckpunkte):

  • Verlängerung von Fristen
  • Anträge zur Erleichterung bei Steuerzahlungen. Möglich ist ein
    • Antrag auf Stundung oder Ratenzahlungen,
    • Antrag auf Neuverteilung der Ratenzahlung,
    • Antrag von der Geltendmachung von Terminverlusten abzusehen,
    • Antrag auf Herabsetzung bzw. Nicht-Festsetzung von Säumniszuschlägen und
    • Antrag auf Nicht-Festsetzung von Verspätungszuschlägen.
  • Herabsetzung von Vorauszahlungen der Einkommensteuer
  • Steuerfreiheit von Zahlungen aus dem Katastrophenfonds und freiwilligen Zuwendungen Dritter
  • Zuwendungen und Spenden zur Beseitigung von Katastrophenschäden
  • Allgemeine ertragsteuerliche Begünstigungen
  • Außergewöhnliche Belastungen in Zusammenhang mit Hochwasserschäden.
    Umfangreiche Info, wie Kosten für
    • die Beseitigung der unmittelbaren Katastrophenfolgen,
    • die Reparatur und Sanierung durch die Katastrophe beschädigter, aber weiter nutzbarer Vermögensgegenstände, und
    • die Ersatzbeschaffung durch die Katastrophe zerstörter Vermögensgegenstände
      als außergewöhnliche Belastungen steuerlich abzugsfähig sein können.
  • Freibetragsbescheide
  • Befreiung von Gebühren und Bundesverwaltungsabgaben
  • Abstandnahme von Festsetzung der Grundsteuer

Die gesamte Info ist auf https://findok.bmf.gv.at/ unter „Information des BMF über steuerliche Maßnahmen im Zusammenhang mit den aktuellen Hochwasserkatastrophen“ nachzulesen. Das BMF weist darauf hin, dass die Beurteilung des konkreten Sachverhaltes der zuständigen Abgabenbehörde obliegt.

Stand: 27. November 2023

Bild: mbruxelle - stock.adobe.com

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