Seitenbereiche
Inhalt

KV-Erhöhungen und Geringfügigkeitsgrenze beachten

/news_gastronomie/

Traditionell gelten im Bereich der Gastronomie und Hotellerie mit 1. Mai die neuen KV-Entgelte. Dabei gilt es heuer besonders zu beachten, dass für das Jahr 2026 die Geringfügigkeitsgrenze im Bereich der Sozialversicherung eingefroren wurde und demnach der maßgebliche Grenzwert wie im Vorjahr weiterhin € 551,10 beträgt. Wird die Geringfügigkeitsgrenze nicht überschritten, so ist die Dienstnehmerin bzw. der Dienstnehmer zwar in der Unfallversicherung versichert, verfügt allerdings über keine Pflichtversicherung in der Kranken-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung. Wird die Geringfügigkeitsgrenze hingegen überschritten, so unterliegt die Arbeitnehmerin bzw. der Arbeitnehmer der Vollversicherungspflicht in allen Bereichen.

KV-Entgelt-Anpassungen beachten

Durch die auch heuer erfolgenden kollektivvertraglichen Erhöhungen oder Bezugsanspassungen steigt der Stundenlohn, während die Geringfügigkeitsgrenze im Jahr 2026 unverändert bleibt. Dadurch entsteht ein hohes Risiko, dass geringfügig Beschäftigte, bei gleichbleibender Arbeitszeit, die monatliche Geringfügigkeitsgrenze von € 551,10 überschreiten und dadurch ein vollversicherungspflichtiges Dienstverhältnis entsteht.

Um ein ungewolltes Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze zu vermeiden, empfiehlt sich daher folgende Vorgehensweise:

  • Überprüfung aller geringfügigen Dienstverhältnisse bei kollektivvertraglichen Erhöhungen
  • Im Bedarfsfall Reduktion des zeitlichen Arbeitszeitausmaßes, um unterhalb der Geringfügigkeitsgrenze zu bleiben
  • Frühzeitige Abstimmung mit betroffenen Arbeitnehmern.

Stand: 26. März 2026

Bild: Drazen - stock.adobe.com

Sie haben Fragen zu einem Thema? Unsere Fachexperten an den Standorten in Graz, Klagenfurt, Knittelfeld, St. Veit, Villach, Wien und Wolfsberg stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!

Erscheinungsdatum:

CONFIDA Steiermark Steuerberatung GmbH

CONFIDA ist an folgenden Standorten für Sie erreichbar:

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.