
Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat die Umsatzsteuerrichtlinien überarbeitet und dabei seine Rechtsansicht zur Überlassung von Grundstücken und Langlaufloipen geändert. Die geänderte Rechtsansicht ist laut BMF ab 1.7.2018 anzuwenden.
Werden Grundstücke zur Nutzung für Sport- und Freizeiteinrichtungen überlassen, so sind die daraus erzielten Umsätze keine Umsätze des land- und forstwirtschaftlichen Betriebes, die unter die Umsatzsteuerpauschalierung des UStG fallen, außer sie sind als land- und forstwirtschaftliche Nebentätigkeit zu bewerten. Wird das Recht eingeräumt, auf einem Grundstück Wintersport auszuüben (laut VwGH Schipisten, permanente Rennstrecken, Lifttrassen zum Zwecke der Veranstaltung eines internationalen Schirennens) stellt dies grundsätzlich eine Grundstücksvermietung dar, die steuerbefreit ist, solange nicht zur Steuerpflicht optiert wurde. Dies betrifft auch die in diesem Zusammenhang vertraglich vereinbarten Dienstbarkeiten und Rechteeinräumungen, wie beispielsweise das Recht zur Durchführung von Werbung auf dem überlassenen Grundstück. Dieser Umsatz des pauschalierten Land- und Forstwirtes ist unecht steuerbefreit (wenn nicht zur Steuerpflicht optiert wurde) und es ist keine Umsatzsteuer zu entrichten, solange auch keine Umsatzsteuer auf der Rechnung ausgewiesen ist.
Bis 30.6.2018 ist die Rechtsansicht des BMF, dass bei der Überlassung von Grundstücken zur Nutzung als Schipisten und Langlaufloipen grundsätzlich Dienstbarkeiten vorliegen und die Umsätze daraus auch beim pauschalierten Landwirt der Regelbesteuerung unterliegen. Daher fällt 20 % Umsatzsteuer an, außer es kann die Kleinunternehmerregelung angewendet werden. Bei Nutzungsentgelten bis zu einem jährlichen Gesamtbetrag von € 2.000,00 pro Leistungsempfänger wurde laut UStR von einer Besteuerung Abstand genommen, wenn in der Rechnung oder Gutschrift keine Umsatzsteuer ausgewiesen war.
Stand: 26. März 2018
Bild: Pixelbliss - fotolia.com
Erscheinungsdatum:
Ausgabe Frühling 2018
- Welche steuerlichen Änderungen sind im Regierungsprogramm für Land- und Forstwirte geplant?
- Was ändert sich bei der Überlassung von Grundstücken und Langlaufloipen?
- Tipps für die Arbeitnehmerveranlagung 2017
- Welche Voraussetzungen gelten für die land- und forstwirtschaftliche Vollpauschalierung?
- Auswirkung der Hauptfeststellung auf die Beiträge zur Sozialversicherung auf 1.4.2018 verschoben
- Wie werden Ihre Website-Besucher zu Kunden?
Weitere Artikel zu diesem Thema

Welche Änderungen bringt die im Nationalrat beschlossene Steuerreform für Gastronomie und Hotellerie?
Der Nationalrat hat kurz vor der Wahl am 19. September unter anderem das Steuerreformgesetz 2020 und das Abgabenänderungsgesetz 2020 beschlossen.

Welche Änderungen bringt die im Nationalrat beschlossene Steuerreform?
Der Nationalrat hat kurz vor der Wahl am 19. September das Steuerreformgesetz 2020, das Abgabenänderungsgesetz 2020 und eine Finanzorganisationsreform beschlossen.

Wie ist die neue Pauschalierung in der Einkommensteuer gestaltet?
Falls die geplante Steuerreform 2020 noch Ende September im Nationalrat beschlossen wird, kommt mit 2020 auch eine neue Pauschalierung im Bereich der Einkommensteuer.

Kommt eine Steuerreform 2020?
Hier eine Auswahl von einigen wesentlichen Änderungen.

Wie ändert sich der Umsatzsteuersatz für elektronische Druckwerke?
Die erläuternden Bemerkungen zu diesem Gesetz führen dazu weitere Details aus.

Abgabenänderungsgesetz 2020: Neue Digitalsteuer und Änderungen in der Umsatzsteuer
Auch das Abgabenänderungsgesetz 2020 (AbgÄG 2020) liegt dem Nationalrat durch Antrag der beiden ehemaligen Regierungsparteien zur Beschlussfassung vor.

Welche Tätigkeiten als Psychotherapeut sind von der Umsatzsteuer befreit?
Auch Ärzte können bei entsprechender Ausbildung Tätigkeiten als Psychotherapeut ausüben.

Was umfasst das geplante Digitalsteuerpaket?
Das Finanzministerium hat den ersten Teil des sogenannten Digitalsteuerpakets zur Begutachtung versendet.