Wie muss ein Arzt den Gewinn ermitteln? - Steuernews für Ärzte
Für Ärzte als Freiberufler kommt im Regelfall die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung zur Ermittlung des steuerpflichtigen Gewinns einer Arztpraxis zur Anwendung.
USt-pflichtige Unternehmen müssen Rechnungen über Lieferungen und Leistungen an Unternehmen oder Körperschaften schreiben bzw. ausstellen. Jede Rechnung muss den Formvorschriften entsprechen, damit diese zum Vorsteuerabzug berechtigt, und unter anderem folgendes beinhalten:
Besteht Steuerbefreiung, ist ein Hinweis anzuführen. Mind. zwei Nummern sind wesentlich: Fortlaufende Rechnungs- und USt-Identifikationsnummer des liefernden Unternehmers und unter gewissen Voraussetzungen die des Empfängers. Für bestimmte Rechnungstypen (z.B. Kleinbetragsrechnungen) gelten abweichende Vorschriften.
Stand: 02.08.2021
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