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Belege: News zum Thema

Inhalt der Registrierkassenbelege ab 1. April 2017 - Landwirtschaftsnews

Schon seit 1.1.2016 besteht die generelle Belegerteilungspflicht für Unternehmer.

Wie lange muss ich meine Unterlagen aufbewahren? - Gastronews

Grundsätzlich müssen Bücher, Aufzeichnungen, Belege und Geschäftspapiere entsprechend der Bundesabgabenordnung sieben Jahre lang aufbewahrt werden.

Registrierkassen-, Belegerteilungs- und Einzelaufzeichnungspflicht - Gastronews

Registrierkassenpflicht frühestens ab 1.5.2016

Belegerteilungspflicht in der Gastronomie: Wie erfolgt die Tischabrechnung? - Gastronews

Die Tischabrechnung ist laut Erlass des Finanzministeriums als Erleichterung für den Fall gedacht, dass nach Bonierung des Gesamttisches die Kunden einzeln zeitnah bezahlen wollen.

Prüfungsschwerpunkt Registrierkasse - Gastronews

Verstärkte Überprüfung von Registrierkassen durch die Finanzverwaltung und Finanzpolizei

Registrierkasse: Wie funktioniert der laufende Betrieb? - Gastronews

Nach Erstellung und Prüfung des Startbelegs beginnt der laufende Betrieb.

Wie lange muss ich Belege aufbewahren? - Gastronews

Neben der 7-Jahres-Frist sind auch weitere Bestimmungen zu beachten.

Was bedeutet „Handelsübliche Bezeichnung“ für den Registrierkassenbeleg? - Landwirtschaftsnews

Ein Beleg einer Registrierkasse hat laut Bundesabgabenordnung bestimmte Mindestangaben zu enthalten.

Wie lang muss ich Belege der Ordination aufbewahren? - Steuernews für Ärzte

Grundsätzlich müssen Bücher, Aufzeichnungen, Belege und Geschäftspapiere entsprechend der Bundesabgabenordnung sieben Jahre lang aufbewahrt werden.

Inhalt Registrierkassenbelege seit 1.4.2017? - Gastronews

Schon seit 1.1.2016 besteht die generelle Belegerteilungspflicht für Unternehmer.

Wie lang muss ich Belege aufbewahren? - Gastronews

Grundsätzlich müssen Bücher, Aufzeichnungen, Belege und Geschäftspapiere entsprechend der Bundesabgabenordnung sieben Jahre lang aufbewahrt werden.

Wie lange müssen Unterlagen aufbewahrt werden? - Steuernews für Klienten

Aufbewahrungsfristen für Bücher, Aufzeichnungen, Belege und Geschäftspapiere

Wie lange müssen Unterlagen aufbewahrt werden? - Vermieternews

Grundsätzlich müssen Bücher, Aufzeichnungen, Belege und Geschäftspapiere entsprechend der Bundesabgabenordnung sieben Jahre lang aufbewahrt werden.

Wie lange muss ich Belege aufbewahren? - Vermieternews

Grundsätzlich müssen Bücher, Aufzeichnungen, Belege und Geschäftspapiere entsprechend der Bundesabgabenordnung sieben Jahre lang aufbewahrt werden.

Belegerteilungspflicht gilt auch für Vermieter - Vermieternews

Seit Jahresbeginn trifft auch die Vermieter die Einzelaufzeichnungs- und die Belegerteilungspflicht.

Wie lange müssen Unterlagen aufbewahrt werden? - Steuernews für Klienten

Grundsätzlich müssen Bücher, Aufzeichnungen, Belege und Geschäftspapiere entsprechend der Bundesabgabenordnung sieben Jahre lang aufbewahrt werden.

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