Steuernews-TV: Jänner 2026
Die Bundesregierung hat Anfang September 2025 angekündigt, den Investitionsfreibetrag im Zeitraum vom 1.11.2025 bis 31.12.2026 anzuheben. Am 15.10.2025 hat nunmehr der Nationalrat diese befristete Erhöhung beschlossen, um die Konjunktur zu beleben. In Steuernews-TV erfahren Sie, wie der Investitionsfreibetrag erhöht wurde und welche Voraussetzungen zu erfüllen sind.
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Befristete Erhöhung des Investitionsfreibetrages beschlossen
Die Bundesregierung hat bereits Anfang September 2025 angekündigt, den Investitionsfreibetrag im Zeitraum vom 1. November 2025 bis 31. Dezember 2026 anzuheben. Am 15. Oktober 2025 hat nunmehr der Nationalrat diese befristete Erhöhung beschlossen. Um die Konjunktur zu beleben, wird der Investitionsfreibetrag befristet im Zeitraum vom 1.11.2025 bis 31.12.2026 wie folgt erhöht:
- 20 % (bis dato 10 %) für begünstigte Anschaffungs- und Herstellkosten des abnutzbaren Anlagevermögens
- 22 % (bis dato 15 %) für Investitionen, die dem Bereich der Ökologisierung zuzuordnen sind
An den allgemeinen Voraussetzungen für die Geltendmachung des Investitionsfreibetrags, wie dem Ausschluss bestimmter Wirtschaftsgüter und der gesetzlich verankerten Obergrenze von € 1 Mio. pro Jahr, ändert sich nichts. Keine Voraussetzung für die Anwendung der erhöhten Investitionsfreibetragssätze ist, dass die Anschaffung oder Herstellung tatsächlich erst im begünstigten Zeitraum beginnt bzw. in diesem endet. Erfolgt eine Anschaffung bzw. Herstellung vor oder nach dem begünstigten Zeitraum, so sind nur jene Teilbeträge der Investitionssumme mit den erhöhten Freibetragssätzen zu berücksichtigen, die im begünstigten Zeitraum aktiviert wurden und den aliquoten Jahreshöchstbetrag nicht übersteigen.