
Auch bei der Beschäftigung von Aushilfskräften brachte das EU-Abgabenänderungsgesetz Neuerungen:
Mit einer neuen Regelung sollen Aushilfstätigkeiten für Arbeitnehmer, die einer anderweitigen vollversicherten und steuerpflichtigen Erwerbstätigkeit nachgehen, attraktiver gemacht werden.
Für den Arbeitgeber soll sie Erleichterung beim Finden von geeigneten Aushilfskräften bringen.
Nach der Gesetzesänderung sind geringfügige Einkünfte von Aushilfskräften in den Jahren 2017 bis 2019 steuerfrei, wenn
- die Aushilfskraft in einer anderen Tätigkeit voll versichert ist,
- die Beschäftigung zeitlich begrenzt dazu dient, Spitzen im Betrieb abzudecken oder den Ausfall einer Arbeitskraft zu ersetzen,
- die Tätigkeit als Aushilfskraft nicht mehr als 18 Tage pro Jahr umfasst,
- der Arbeitgeber an nicht mehr als 18 Tagen im Jahr steuerfreie Aushilfskräfte beschäftigt,
- die Aushilfskraft nicht ohnedies bereits in einem Dienstverhältnis zum Arbeitgeber steht.
Sind alle Voraussetzungen erfüllt, so entstehen für den Arbeitgeber auch keine Lohnnebenkosten, wie z. B. in Form von Kommunalsteuer, Dienstgeberbeitrag und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag. Ein Lohnzettel muss allerdings übermittelt werden.
Sind die Voraussetzungen nicht erfüllt, so steht von Beginn an keine Begünstigung zu.
Stand: 28. September 2016
Bild: lochstampfer - Fotolia.com
Erscheinungsdatum:
Ausgabe Herbst 2016
- Was gibt es Neues bei der Registrierkassenpflicht?
- Sichern Sie sich Ihre Registrierkassenprämie!
- Wie können Aushilfskräfte ab 2017 steuerfreie Einkünfte erzielen?
- Was ist das neue Kontenregister?
- Wann ist ein einheitlicher landwirtschaftlicher Betrieb gegeben?
- Pensionskonto NEU bis 31.12.2016 prüfen!
- Welche Einheitswerte sind ab 2017 Basis für die Sozialversicherung?
Weitere aktuelle Artikel

Was gibt es Neues bei der Registrierkassenpflicht?
Dieser Artikel informiert über ausgewählte Änderungen.

Sichern Sie sich Ihre Registrierkassenprämie!
Damit die Prämie auch wirklich zusteht, muss die Registrierkasse noch bis zum 31.03.2017 angeschafft werden.

Was ist das neue Kontenregister?
Bereits mit der Steuerreform 2015 wurde die Erstellung eines Kontenregisters beschlossen.

Wann ist ein einheitlicher landwirtschaftlicher Betrieb gegeben?
Bei Mitunternehmerschaften stellt sich die Frage, ob ein Betrieb oder mehrere Betriebe vorliegen.

Pensionskonto NEU bis 31.12.2016 prüfen!
Die Versicherten haben mittlerweile die Kontoerstgutschrift erhalten.

Welche Einheitswerte sind ab 2017 Basis für die Sozialversicherung?
Der Einheitswert ist für viele land- und forstwirtschaftliche Betriebe die Basis für die Ableitung der Beitragsgrundlage.