Seitenbereiche
Inhalt

Welche ökologischen Steueränderungen wurden vor dem Jahresende beschlossen?

/news_klienten/

Neben dem COVID-19-Steuermaßnahmengesetz wurde im Dezember vom Nationalrat auch noch ein ökologisches Steuerpaket beschlossen (Gesetzwerdung war bei Drucklegung noch abzuwarten). Hier ein Überblick zu ausgewählten Maßnahmen:

Einkommensteuer

  • Kann ein Arbeitnehmer ein arbeitgebereigenes Fahrrad oder Elektrofahrrad für nicht beruflich veranlasste Fahrten nutzen, so soll dies nicht zum Ausschluss vom Pendlerpauschale führen.
  • Übernimmt ein Arbeitgeber die Kosten der Wochen-, Monats- oder Jahreskarte für ein Massenbeförderungsmittel für seine Arbeitnehmer, so sind Ticketkäufe ab 1.7.2021 für den Arbeitnehmer keine steuerpflichtigen Einkünfte. Die Karte muss zumindest am Wohn- oder Arbeitsort gültig sein. Eine Gehaltsumwandlung ist nicht möglich.

Normverbrauchsabgabe (NoVA)

  • Ausweitung der NoVA auf mehr Kraftfahrzeuge als bisher.
  • Befreiung für alle Fahrzeuge mit einem CO2-Emissionswert von 0 g/km.
  • Erhöhung des bisherigen Höchststeuersatzes für Krafträder von 20 % auf 30 %.
  • Für Pkw werden verschiedene Werte des Steuersatzes angepasst, und z. B. der Höchststeuersatz schrittweise angehoben.
  • Der Grenzwert, ab dem der NoVA ein "Malus" hinzuzurechnen ist (Malusgrenzwert), wird in mehreren Schritten ab Mitte 2021 von 200 g/km bis 2024 jährlich um 15 g/km sinken.
  • Die neuen Regelungen sollen ab 1.7.2021 Anwendung finden (mit Übergangsregelung).

Elektrizitätsabgabe

Der von Eisenbahnunternehmen selbst erzeugte Bahnstrom aus erneuerbaren Energieträgern wird von der Elektrizitätsabgabe befreit.

Stand: 28. Dezember 2020

Bild: REDPIXEL - stock.adobe.com

Sie haben Fragen zu einem Thema? Unsere Fachexperten an den Standorten in Graz, Klagenfurt, Knittelfeld, St. Veit, Villach, Wien und Wolfsberg stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!

Erscheinungsdatum:

CONFIDA Steiermark Steuerberatung GmbH

CONFIDA ist an folgenden Standorten für Sie erreichbar:

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.