Steuernews-TV: August 2026
Im Ministerrat wurde die lange angekündigte „Aktivpension“ beschlossen, mit der ab 2027 das Arbeiten in der Pension attraktiver gestaltet werden soll. In Steuernews-TV informieren wir Sie über die geplante Ausgestaltung und darüber, welche Voraussetzungen zu erfüllen sind.
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Aktivpension für 2027 beschlossen
Jüngst wurde im Ministerrat die lange angekündigte „Aktivpension“ beschlossen, mit der ab 2027 das Arbeiten in der Pension attraktiver gestaltet werden soll. Die geplante Aktivpension wird wie folgt ausgestaltet sein:
Steuerfreibetrag:
Um den Zuverdienst finanziell attraktiv zu gestalten, ist ab 2027 ein Steuerfreibetrag von 15.000,00 Euro pro Jahr bzw. 1.250,00 Euro pro Monat für Erwerbstätige vorgesehen, die über das Regelpensionsalter hinaus arbeiten.
Entfall der Dienstnehmeranteile zur Pensionsversicherung:
Zusätzlich kommt es zum Entfall des Dienstnehmeranteils zur Pensionsversicherung (10,25 %) für Erwerbstätige im Regelpensionsalter, was ebenfalls zu mehr Netto vom Brutto führt.
Voraussetzung:
Beim Zuverdienst in der Pension sollen nach derzeitiger Ausgestaltung bei Männern 40 Versicherungsjahre erforderlich sein, bei Frauen vorerst 34 Versicherungsjahre.